Degressive Abschreibung 2026: Wie Unternehmen den Investitionsbooster nutzen können
Wer Maschinen, Fahrzeuge oder Betriebsausstattung anschafft, sollte neben Kaufpreis und Finanzierung auch die steuerliche Abschreibung berücksichtigen. Der Investitionsbooster ermöglicht es, begünstigte Anschaffungen schneller steuerlich geltend zu machen. Dadurch können Unternehmen ihre Steuerzahlungen in den ersten Jahren reduzieren und ihre Liquidität schonen.
Für welche Investitionen gilt die Regelung?
Die degressive Abschreibung nach § 7 Absatz 2 EStG gilt für bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden. Dazu zählen beispielsweise Maschinen, Fahrzeuge und Büroausstattung. Auch gebrauchte Wirtschaftsgüter können die Voraussetzungen erfüllen. Gebäude fallen nicht unter diese Regelung.
Wie hoch ist die degressive Abschreibung?
Der jährliche Abschreibungssatz beträgt höchstens das Dreifache des linearen Abschreibungssatzes, maximal jedoch 30 Prozent. Er wird auf den jeweiligen Restbuchwert angewendet. Deshalb sinken die jährlichen Abschreibungsbeträge im Zeitverlauf.
Bei zehn Jahren Nutzungsdauer beträgt der lineare Satz zehn Prozent. Degressiv sind somit 30 Prozent möglich. Bei 15 Jahren Nutzungsdauer ergibt sich dagegen ein degressiver Höchstsatz von 20 Prozent. Die häufig genannten 30 Prozent gelten also nicht pauschal für jede Investition.
Beispiel: Eine Maschine für 100.000 Euro
Ein Unternehmen mit Kalenderwirtschaftsjahr schafft im Januar 2026 eine Maschine für 100.000 Euro an. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt zehn Jahre. Die folgende vereinfachte Berechnung unterstellt, dass die Anschaffungskosten vollständig die Abschreibungsgrundlage bilden und keine zusätzlichen Sonderregelungen genutzt werden:
| Jahr | Lineare Abschreibung | Degressive Abschreibung |
|---|---|---|
| 2026 | 10.000 Euro | 30.000 Euro |
| 2027 | 10.000 Euro | 21.000 Euro |
| 2028 | 10.000 Euro | 14.700 Euro |
| Summe | 30.000 Euro | 65.700 Euro |
In den ersten drei Jahren werden degressiv somit 35.700 Euro mehr abgeschrieben. Bei einer angenommenen gleichbleibenden Steuerbelastung von 30 Prozent entspricht das einer vorgezogenen Steuerentlastung von 10.710 Euro, sofern ausreichend steuerpflichtiger Gewinn vorhanden ist.
Der Vorteil liegt vor allem im Zeitpunkt: Höhere Abschreibungen zu Beginn führen zu geringeren verbleibenden Abschreibungen in späteren Jahren. Die Anschaffungskosten können insgesamt nur einmal berücksichtigt werden.
Was gilt bei Anschaffungen zum Jahresende?
Im Anschaffungsjahr wird die allgemeine degressive Abschreibung monatsanteilig berechnet. Wird die Maschine aus dem Beispiel erst im Oktober 2026 angeschafft, beträgt die Abschreibung für 2026 daher 7.500 Euro: 100.000 Euro × 30 Prozent × 3/12.
Eine Bestellung oder Anzahlung allein reicht für den Beginn der Abschreibung grundsätzlich nicht aus. Liefertermin und Betriebsbereitschaft sollten deshalb in die Jahresendplanung einbezogen werden.
Ein späterer Wechsel zur linearen Abschreibung ist zulässig. Dabei wird der verbleibende Buchwert auf die Restnutzungsdauer verteilt.
Sind zusätzliche Sonderabschreibungen möglich?
Unter den Voraussetzungen des § 7g EStG können zusätzlich zur allgemeinen degressiven Abschreibung Sonderabschreibungen von insgesamt bis zu 40 Prozent im Anschaffungsjahr und den vier folgenden Jahren genutzt werden.
Hierfür darf der Gewinn des Betriebs im vorangegangenen Wirtschaftsjahr grundsätzlich 200.000 Euro nicht übersteigen. Außerdem gelten besondere Nutzungs- beziehungsweise Vermietungsvoraussetzungen. Ein zuvor gebildeter Investitionsabzugsbetrag kann die Abschreibungsgrundlage verändern. Die Möglichkeiten sollten deshalb gemeinsam berechnet werden.
Investitionen wirtschaftlich und steuerlich planen
Eine höhere Abschreibung macht eine unwirtschaftliche Anschaffung nicht rentabel. Entscheidend bleiben der betriebliche Nutzen, die Finanzierung und die verfügbare Liquidität. Vor einer Investition empfiehlt sich daher ein Vergleich der Abschreibungsmöglichkeiten und ihrer Auswirkungen auf die Steuerzahlungen.
konja unterstützt Sie dabei, geplante Investitionen steuerlich einzuordnen und die Auswirkungen auf Ergebnis und Liquidität zu berechnen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Ihre Investitionsplanung für 2026 und 2027 abstimmen möchten.
Stand: 23. Oktober 2026.




