Erbschaftsteuer auf dem Prüfstand: Was Unternehmer für ihre Nachfolge wissen sollten
Die Weitergabe eines Unternehmens an die nächste Generation erfordert eine vorausschauende Planung. Neben der künftigen Führung und der wirtschaftlichen Absicherung der Beteiligten spielen steuerliche Fragen eine wichtige Rolle. Zusätzliche Aufmerksamkeit erhalten diese durch zwei Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, die am 12. und 13. Oktober 2026 mündlich verhandelt wurden. Im Mittelpunkt stehen grundlegende Fragen zur Erbschaftsteuer und zur Begünstigung von Betriebsvermögen.
Welche Fragen prüft das Bundesverfassungsgericht?
Die beiden Verfahren betreffen unterschiedliche Bereiche des Erbschaftsteuerrechts.
Im Verfahren 1 BvF 1/23 geht es um einen Normenkontrollantrag der Bayerischen Staatsregierung. Dieser richtet sich insbesondere gegen Regelungen zur Bewertung von Grundbesitz, zu persönlichen Freibeträgen und zu Steuersätzen. Dabei steht auch die Frage im Raum, ob der Bund über die erforderliche Gesetzgebungskompetenz verfügt.
Für die Unternehmensnachfolge besonders relevant ist das Verfahren 1 BvR 804/22. Ausgangspunkt ist die Verfassungsbeschwerde eines Erben, der von seiner Tante ausschließlich Privatvermögen erhalten hat. Er beanstandet die unterschiedliche steuerliche Behandlung gegenüber begünstigtem Betriebsvermögen. Das Gericht prüft, ob die angegriffenen Begünstigungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Welche Begünstigungen gelten derzeit für Betriebsvermögen?
Das geltende Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz sieht unter bestimmten Voraussetzungen erhebliche Entlastungen bei der Übertragung begünstigten Unternehmensvermögens vor. Diese können sowohl bei einer Erbschaft als auch bei einer Schenkung zu Lebzeiten relevant sein.
Bei der Regelverschonung bleiben grundsätzlich 85 Prozent des begünstigten Vermögens steuerfrei. Dafür müssen unter anderem Behaltensvorgaben und – abhängig von der Beschäftigtenzahl – Anforderungen an die Lohnsumme eingehalten werden. Die maßgeblichen Fristen betragen grundsätzlich fünf Jahre.
Unter strengeren Voraussetzungen kann die Optionsverschonung eine Steuerbefreiung von 100 Prozent ermöglichen. Dabei verlängern sich die Behaltens- und Lohnsummenfristen grundsätzlich auf sieben Jahre. Eine vollständige Steuerbefreiung ist somit an konkrete Bedingungen geknüpft.
Bei Erwerben begünstigten Vermögens von mehr als 26 Millionen Euro greifen besondere Regelungen. Hier können insbesondere das Abschmelzmodell oder eine Verschonungsbedarfsprüfung relevant werden. Bei Letzterer wird auf Antrag geprüft, inwieweit der Erwerber die auf das begünstigte Vermögen entfallende Steuer aus seinem gesetzlich definierten verfügbaren Vermögen begleichen kann.
Warum ist das für Familienunternehmen wichtig?
Ein Unternehmenswert lässt sich nicht mit frei verfügbarem Geld gleichsetzen. Vermögen kann beispielsweise in Maschinen, Gebäuden, Warenbeständen oder Beteiligungen gebunden sein. Eine steuerliche Belastung bei der Übertragung muss deshalb gemeinsam mit der Finanzierung und der künftigen wirtschaftlichen Entwicklung betrachtet werden.
Für die Nachfolgeplanung kommt es zudem darauf an, welcher Teil des Vermögens tatsächlich begünstigt ist. Die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen allein garantiert keine umfassende Steuerbefreiung. Die gesetzlichen Regelungen unterscheiden zwischen begünstigtem




